Mitteilung des Vorstandes zur neuen Corona-Verordnung ab dem 30.08.2021 für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen

Hallo liebe Sportfreunde,

ab Montag den 30.08.2021 gilt für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Das heißt, dass alle teilnehmenden Personen geimpft, getestet oder genesen sein müssen.

Der Vorstand des MTV hat sich beraten und beschlossen, dass beim Sporttreiben die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) anzuwenden ist, wenn mindestens Warnstufe 1 bzw. die Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 festgestellt wurde.

Damit folgen wir der aktuellen Corona-Verordnung (gültig ab 25.08.2021) sowie den Empfehlungen der Landesregierung und des Landessportbund.

Hier die aktuellen Änderungen:

1.)     Alle Personen müssen einen Nachweis mitbringen über eine vollständige Impfung, einer überstandener Infektion (nicht länger als 6 Monate) oder einem negativen Testnachweis (max. 24h alt)

2.)     Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine Nachweise. (Testergebnis aus der Schule mitbringen)

3.)     Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Nachweise

4.)     Die Dokumentation in der Anwesenheitsliste und die entsprechenden Nachweise müssen von den jeweiligen Übungsleitern überprüft werden.

 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQantworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

 

Wir hoffen auf euer Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Euch gern zur Verfügung.

 

Unter der neuen E-Mail j-w.mevert@mtv-obernkirchen.de könnt Ihr mich ab sofort erreichen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Jörg-Wilhelm Mevert

  1. Vorsitzender

MTV Obernkirchen von 1863 e.V.

 

 

Quellnachweis:

www.niedersachsen.de

www.lsb-niedersachsen.de

 

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