Hygiene- und Verhaltensregeln in den Sportstätten des MTV Obernkirchen –
Hygienekonzept
Hinweise für Zuschauer*innen
– Für den Zutritt zur Sportstätte gilt die 2Gplus-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und
mit aktuellem Test- oder Booster-Nachweis).
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, da sie sich regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs testen lassen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
– In der Sportstätte und am Sitzplatz müssen Personen ab 14 Jahre eine FFP-2-Maske tragen.
Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 14 Jahre (6-13) können eine Alltagsmaske (Stoff, OPMaske) tragen.
Kinder bis unter 6 Jahre (0-5) müssen keine Maske tragen.
-Befolgen Sie die Schilder und Hinweise in der Spielstätte sowie die Anweisungen der Verantwortlichen und Ordner.
-Achten Sie auf gute Handhygiene, nutzen Sie das in der Spielstätte zur Verfügung stehende Handdesinfektionsmittel und vermeiden Sie es, sich ins Gesicht zu fassen bzw. Griffe, Geländer o.ä. zu berühren.
– Es werden persönliche Daten der Zuschauer*innen zur Kontaktnachverfolgung erfasst. Nach Möglichkeit geschieht dies digital mit der „Luca-App“.
– Alternativ liegt ein Formular zur Kontaktnachverfolgung in der Halle bereit.
– Der Verzehr von Getränken und Essen ist gestattet.
Hinweise für aktiv und passiv Spielbeteiligte für den gesamten Spielbetrieb im HandballVerband Niedersachsen e.V. (HVN)
– Für den Zutritt zur Sportstätte gilt die 2G+Regelung (Geimpft, Genesen und Getestet), geboosterte Personen benötigen trotzdem einen der folgenden Test.
Gültig sind:
* PCR-Tests (48 Stunden alt)
* PoC-Antigen-Tests (24 Stunden alt) mit gültigem Zertifikat
* Selbsttests
Die Testung muss vom Mannschaftsverantwortlichen oder einer beauftragten Person beaufsichtigt
werden. Die Richtigkeit der Angaben wird mit der Unterschrift auf der Mannschaftsliste bestätigt.
Die vollständig ausgefüllte Mannschaftsliste muss dem Heimverein beim Betreten der Halle vorgelegt werden.
– Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre haben Zutritt nach 2G+(Geimpft, Genesen, Geboostert oder getestet)
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zwar von der 2Gplus-Regel ausgenommen, müssen aber ebenfalls einen der o. g. Tests vorweisen können.
Stand 30.01.2022 MTV Obernkirchen Handball gez. Lars Dreier & Daniel Burghard
– Beim Betreten der Sportstätte müssen Personen ab 14 Jahre eine FFP-2-Maske tragen.
Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 14 Jahre (6-13) können eine Alltagsmaske (Stoff, OPMaske) tragen.
Kinder bis unter 6 Jahre (0-5) müssen keine Maske tragen.
Zeitnehmer*innen und Sekretär*innen müssen am Platz keinen Mund-Nasenschutz tragen.
– Der Zugang zur Sportstätte erfolgt über den Sportlereingang. Die Ankunftszeit bitte im Voraus
mit dem Mannschaftsverantwortlichen des MTV Obernkirchen abstimmen, um die Ankunft von Heim-, Gastmannschaft und Schiedsrichtern zu entkoppeln.
– Die Teilnehmenden erfassen ihre Kontaktdaten nach Möglichkeit digital mit der „Luca- App“.
Alternativ müssen sich die Teilnehmenden in die im Eingangsbereich ausliegenden Anwesenheitslisten eintragen.
Die Teilnehmerliste steht auf der Homepage des HVN unter https://www.hvn-online.com/fileadmin/user_upload/Mannschaftsliste_neu_Senioren.pdf zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung.
– Vor und nach dem Sport müssen sich die Teilnehmenden gründlich die Hände waschen oder desinfizieren.
– Sportgeräte (z.B. Turnkästen oder Bänke und Stühle, die am Spielfeldrand zum Sitzen benötigt werden) sind nach der Benutzung mit Tensid haltigem Reinigungsmittel zu reinigen.
In der Halbzeitpause sind die o. g. Sportgeräte unmittelbar nach dem Verlassen der Spielfläche zu reinigen.
– In den Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräumen sowie in den Toiletten ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 m zwischen zwei Personen nach Möglichkeit einzuhalten.
– In der Schiedsrichterkabine dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Alle Personen ab 14 Jahre müssen eine FFP-2-Maske tragen.
– Bei mehreren Spielen am Tag sind zwischen der Kabinennutzung Pausenzeiten eingerichtet, die zur Desinfizierung und Durchlüftung genutzt werden.
– Die Mannschaften betreten und verlassen das Spielfeld über entsprechend markierte getrennte Zugänge.
– Die zur Spieltechnik zugehörigen Systeme und Geräte sind getrennt zu benutzen und nach Gebrauch zu desinfizieren.
– Die Sportler*innen sollen nach dem Spiel umgehend duschen und die Sporthalle verlassen.
– Die Geräteräume dürfen nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen zwei Personen betreten werden.
– Bei der Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften müssen die Sicherheitsabstände eingehalten werden.
– Die Regelungen des HVN zum Zutritt zu den verschiedenen Bereichen sind anzuwenden und einzuhalten.
Stand 30.01.2022 MTV Obernkirchen Handball gez. Lars Dreier & Daniel Burghard
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